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   BSG, 17.03.1981 - 12 RK 27/80   

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https://dejure.org/1981,3386
BSG, 17.03.1981 - 12 RK 27/80 (https://dejure.org/1981,3386)
BSG, Entscheidung vom 17.03.1981 - 12 RK 27/80 (https://dejure.org/1981,3386)
BSG, Entscheidung vom 17. März 1981 - 12 RK 27/80 (https://dejure.org/1981,3386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitgeberanteil - Pflichtkrankenkasse - Hälftiger Krankenversicherungsbeitrag - Beitrag bei der Ersatzkasse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2143
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.12.1959 - 3 RK 22/56

    Erstattung des Arbeitgeberanteils der Beiträge zur Sozialversicherung;

    Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 12 RK 27/80
    Arbeitgebers eine Angelegenheit des Sozialversicherungsrechts iSd 5 51 SGG (BSGE 11, 218, 220).
  • BSG, 16.04.1985 - 12 RK 69/82

    Tarifliche Ausschlussklausel - Treu und Glauben - Anspruch eines Arbeitnehmers -

    Zur Frage, ob eine tarifliche Ausschlußklausel oder der Grundsatz von Treu und Glauben dem Anspruch eines Arbeitnehmers entgegensteht, der von seinem Arbeitgeber bisher die Hälfte seines Ersatzkassenbeitrags erhalten hat, jedoch im Hinblick auf das Urteil vom 17.3.1981 (12 RK 27/80) die Differenz zu der Hälfte des höheren Pflichtkrankenkassenbeitrags für die Vergangenheit nachfordert.

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat demgegenüber durch Urteil vom 17. März 1981 - 12 RK 27/80 - (SozR 2200 § 520 Nr. 2) entschieden, der Arbeitgeber habe die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, der als Arbeitgeberanteil an die Pflichtkrankenkasse zu entrichten wäre, auch dann abzuführen, wenn der Beitrag der Ersatzkasse niedriger sei als der der Pflichtkrankenkasse.

  • LSG Hessen, 11.03.1993 - L 1 KR 671/90

    Rechtsweg - Arbeitsgerichtsbarkeit - Sozialgerichtsbarkeit - erhöhte

    Die hiernach von den Arbeitgebern geschuldeten Beträge können daher geringer sein als die Hälfte der von den Versicherten zu zahlenden Ersatzkassenbeiträge, im Falle von versicherungspflichtigen Ersatzkassenmitgliedern können diese jedoch auch höher sein, nämlich dann, wenn der Beitrag der Ersatzkasse niedriger war als der der (fiktiven) Pflichtkrankenkasse (vgl. BSG Urteil vom 17. März 1981 - 12 RK 27/80 - = SozR 2200 § 520 Nr. 2).
  • BSG, 16.02.1982 - 12 RK 72/81
    Wie der erkennende Senat dazu bereits in dem Urteil vom 17. März 1981 - 12 RK 27/80 (SozR 2200 5 520 Nr. 2) entschieden hat, folgt schon -.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1984 - L 11 KR 34/83
    Der Versicherte hat auch für zurückliegende Zeiträume Anspruch auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Beitragsanteil, den der Arbeitgeber an die Pflichtkrankenkasse abzuführen hätte und dem niedrigeren Beitrag zur Ersatzkasse (Anschluß an BSG 1981-03-17 12 RK 27/80 = SozR 2200 § 520 RVO Nr. 2); der Arbeitgeber hat keinen Vertrauensschutz für die Zeit vor der Veröffentlichung des BSG Urteils.2.
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